Der Ombudsrat
Einem Beschluss des Rates der Stadt Bielefeld folgend hat die Arbeitplus
Anfang 2005 einen Bielefelder Ombudsrat zur Begleitung der Einführung des Sozialgesetzbuchs II (SGB II) ins Leben gerufen.
Zu den Aufgaben des Ombudsrates gehört es, die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und ihre Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zu begleiten. Der Ombudsrat soll Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung des Verwaltungshandelns und der gesetzlichen Regelung im Rahmen des SGB II ziehen und entsprechende Empfehlungen geben. Der Ombudsrat nimmt seine Aufgaben unabhängig und ehrenamtlich wahr. Er informiert die Geschäftsführung der Arbeitplus in regelmäßigen Abständen über die an ihn herangetragene Kritik, hinterfragt Verfahrensabläufe und getroffene Entscheidungen und spricht Empfehlungen aus.
bei der Arbeitplus in Bielefeld GmbH
z.Hd. Herrn Lauhoff-Baker
Willy-Brandt-Platz 2
33602 Bielefeld
Für ausführlichere Informationen und Telefonnummern der Ombudsleute klicken Sie bitte auf Bielefelder Ombudsrat .
Zu den Aufgaben des Ombudsrates gehört es, die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und ihre Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zu begleiten. Der Ombudsrat soll Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung des Verwaltungshandelns und der gesetzlichen Regelung im Rahmen des SGB II ziehen und entsprechende Empfehlungen geben. Der Ombudsrat nimmt seine Aufgaben unabhängig und ehrenamtlich wahr. Er informiert die Geschäftsführung der Arbeitplus in regelmäßigen Abständen über die an ihn herangetragene Kritik, hinterfragt Verfahrensabläufe und getroffene Entscheidungen und spricht Empfehlungen aus.
Schriftliche Anfragen können gerichtet werden an:
Geschäftsstelle des Bielefelder Ombudsratesbei der Arbeitplus in Bielefeld GmbH
z.Hd. Herrn Lauhoff-Baker
Willy-Brandt-Platz 2
33602 Bielefeld
Für ausführlichere Informationen und Telefonnummern der Ombudsleute klicken Sie bitte auf Bielefelder Ombudsrat .
