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Förderung der Selbständigkeit für ALG II-Bezieher/innen

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderleistung bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, es handelt sich um eine so genannte kann-Leistung, die im Einzelfall sehr genau geprüft wird.

Die AntragstellerInnen müssen folgende Bedingungen erfüllen und durch Unterlagen belegen:
  • Antragsstellung auf Förderung der Selbständigkeit beim Existenzgründungsberater spätestens 3 Wochen vor Beginn der Selbständigkeit
  • Vorlage des aktuellen Bewilligungsbescheides ALG II (Berechnungsgrundlage)
  • Vorlage Geschäftskonzept, Businessplan, Rentabilitätsvorschau, Kapital- und Finanzierungsplan (falls erforderlich)
  • Fachkundige Stellungnahme durch anerkannte Institution/Person
  • i.d.R. Nachweis Teilnahme an Existenzgründungsseminar/-beratung
  • Keine Rechtsgeschäfte vor Anmeldung des Gewerbes in Hauptberuflichkeit
Grundsätzlicher Förderrahmen
Um eine spätere Übernahme in die noch zu beschreibende Förderung von Selbstständigkeit  zu gewährleisten, müssen vor der Anmeldung zur Hauptberuflichkeit oben beschriebenen  Unterlagen eingereicht werden und eine Förderzusage des Existenzgründungsberaters, sowie laufender ALG II-Bezug vorliegen. Wenn Sie eine Existenzgründung planen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler oder Fallmanager in Verbindung.

Existenzgründungsberater: Lutz Karsten und Mark Becker